NEWS: Mit 01.01.2024 die klinisch- psychologische Behandlung als Pflichtleistung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
aufgenommen. Nun ist eine Bezuschussung der Behandlung gesetzlich geregelt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Höhe des Zuschusses.